Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Revisionsentscheidung in einem „Cum-Ex“-Fall

Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde eines wegen der Beteiligung an sog. Cum-Ex-Geschäften zu einer Freiheitsstrafe Verurteilten nicht zur Entscheidung angenommen (Az. 2 BvR 1816/23).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt

Das BMF übersendet die Liste der im Inland ansässigen Unternehmer, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben (Az. III C 3 – S-7155-a /