Der BGH entschied, dass der Darlehensnehmer den zur Finanzierung eines Kfz-Erwerbs geschlossenen Darlehensvertrag nicht wirksam widerrufen hat, weil die beklagte Bank eine ordnungsgemäße Widerrufsinformation und die erforderlichen Pflichtangaben beanstandungsfrei erteilt hatte (Az. XI ZR 258/22).
Was die neue EU-Kommission zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit plant
Ihre zweite Amtszeit will EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mit sieben zentralen Initiativen starten, darunter ein „Kompass für Wettbewerbsfähigkeit“ oder die Strategie für einen „Clean