Die Klage eines Radfahrers wurde vom LG Magdeburg abgewiesen. Der Kläger hatte von der Veranstalterin eines Oktoberfestes Schadensersatz von knapp 7.000 Euro und Schmerzensgeld von 7.500 Euro gefordert, weil er mit dem Fahrrad wegen einer Kabelbrücke gestürzt sei und sich verletzt habe (Az. 10 O 313/23).
Rechtsfrieden statt Mietrechtsprozess: Vergleich nach Immobilienkauf
Ein Vergleich vor dem LG München II dürfte wohl dazu führen, dass ein Mieter in Hannover aufatmen und Weihnachten ohne Sorge vor Mieterhöhungen feiern kann