Die Deutsche Telekom GmbH ist vorläufig verpflichtet, ihren Wettbewerbern Zugang zu ihren gesamten Kabelkanalanlagen, Masten und Trägersystemen zu eröffnen. So entschied das VG Köln (Az. 21 L 2013/22).
Bericht über die Sitzung der KfQ am 6. Mai 2025
Die Kommission für Qualitätskontrolle der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 6. Mai 2025.