Der raumordnerische Entscheid und ein darin integrierter Zielabweichungsbescheid stellen grundsätzlich keine europarechtliche Beihilfe dar. So entschied das VG Mainz (Az. 3 K 149/23).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese