Verbringt ein Dritter das Fahrzeug eines anderen hinter ein Hoftor, zu dem der Eigentümer keinen Schlüssel hat, liegt eine Eigentumsverletzung vor. Bei der Bemessung der Nutzungsausfallentschädigung für das Fahrzeug ist der Entschädigungssatz nach der sog. Schwacke-Liste bei Personenkraftwagen, die älter als fünf Jahre sind, um eine Gruppe herabzustufen. So das OLG Frankfurt (Az. 26 U 39/22).
IW halbiert Wachstumsprognose für 2026
Die deutsche Wirtschaft kommt nicht aus der Krise. Der Iran.-Krieg mit seinen ansteigenden Energiepreisen und Lieferstörungen stoppt die erhoffte Erholung, zeigt die Konjunkturprognose des IW