Der Solidaritätszuschlag ist verfassungsrechtlich nicht mehr durch eine Ausnahmelage gedeckt. Die Erhebung nur noch bei etwa 10 % der Einkommensteuerpflichtigen verstößt zudem gegen den Gleichheitsgrundsatz. Das hat die BRAK in einem aktuellen Gutachten für das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsbeschwerde gegen die teilweise Abschaffung des „Soli“ Ende 2019 ausgeführt.
Gesetzliche Neuregelungen im Januar 2025
Die Bundesregierung hat einen Überblick der Neuregelungen ab Januar 2025 veröffentlicht.