BFH: Gerichtlicher Prüfungsmaßstab nach Art. 78 Abs. 1 DSGVO – Tätigkeit und Mitteilung der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob Art. 77 und 78 DSGVO auch eine inhaltliche gerichtliche Kontrolle der Entscheidung der Aufsichtsbehörde begründen (Az. IX R 33/21).

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