Die 6. Anti-Geldwäsche-Richtlinie enthält überarbeitete Bestimmungen für die zentralen Meldestellen, die Aufsichtsbehörden und das Transparenzregister. Vor allem beschneidet die Richtlinie aber die bestehende Selbstverwaltung der beratenden und prüfenden Berufe im Kampf gegen Geldwäsche. Die Selbstverwaltung ist ein hohes Gut. Der DStV fordert daher, dass der deutsche Gesetzgeber die Umsetzung der Richtlinie mit viel Fingerspitzengefühl angehen muss.
Bessere statistische Grundlagen für eine evidenzbasierte Strafrechtspolitik: BMJ veröffentlicht Gesetzentwurf
den Entwurf eines Strafrechtspflegestatistikgesetzes veröffentlicht. Ziel des Vorhabens ist es, die statistische Erfassung der Arbeit der Strafjustiz zu verbessern. Künftig sollen für alle maßgeblichen Abschnitte