Das VG Hannover hat den Eilantrag einer Polizeikommissar-Anwärterin gegen ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf abgelehnt, weil begründete Zweifel an der Eignung für den Polizeiberuf bestanden (Az. 2 B 512/24, 2 A 5953/23).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese