EuGH-Vorlage: Finanzgericht Köln hält höhere Schenkungsteuer für die Errichtung einer ausländischen Familienstiftung für europarechtswidrig

Das FG Köln hat europarechtliche Zweifel daran, ob einer in Liechtenstein ansässigen Familienstiftung das für inländische Familienstiftungen geltende sog. Steuerklassenprivileg im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer vorenthalten werden darf. Mit seinem Beschluss vom 30.11.2023 (Az. 7 K 217/21) hat der 7. Senat dem EuGH diese Frage zur Entscheidung vorgelegt (Rs. C-142/24).

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