Bund und Länder haben sich im Einklang mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten am 14.03.2024 im Rahmen einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz gemeinsam auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung verständigt. Die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) können demnach noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.
Digitalisierung 2026: Unternehmen halten Kurs
Verlässliche rechtliche Regelungen, offene Schnittstellen und Standards, Bürokratieabbau und mehr: Wie die deutschen Unternehmen auf dem Weg in die digitale Souveränität unterstützt werden können, zeigt