Wer die Spur wechselt und mit einem anderen Fahrzeug kollidiert, gilt regelmäßig als Unfallverursacher und muss haften, es sei denn, ihm gelingt der Beweis eines anderen Unfallhergangs. Dazu entschied das LG Lübeck in einem aktuellen Fall (Az. 10 O 171/22).
Veröffentlichung der Konsultationsvereinbarung vom 4. Juni 2025 über die Durchführung von Schiedsverfahren gemäß Artikel 24 Absatz 5 DBA-Japan
Die zuständigen Behörden Japans und der Bundesrepublik Deutschland haben mit diesem Schreiben festgelegt, wie das in Artikel 24 Absatz 5 des am 17. Dezember 2015