Der Lagervertrag zwischen einer Anlagegesellschaft für Goldanlagen und dem Betreiber eines Hochsicherheitslagers entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten der Anleger. Ohne Kenntnis des kriminellen Vorgehens der Anlagegesellschaft bestehen auch keine Ansprüche der geschädigten Anleger gegen die Lagerhalterin wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 13 U 180/22).
Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit: Neuerungen zu A1-Bescheinigungen
Das EU-Parlament hat am 07.07.2026 eine zuvor mit dem Rat erzielte Einigung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009)