Im Streit um Schadensersatz und Schmerzensgeld wies das AG München die Klage auf Zahlung von 3.158,38 Euro ab. Der Kläger konnte den ihm obliegenden Nachweis des behaupteten, anspruchsbegründenden Geschehensablaufs nicht führen (Az. 161 C 14050/23).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese