Unwirksamkeit der Regelung zur Zuständigkeit des Zentralen Kindergeldservice

Das FG Berlin-Brandenburg entschied, dass die Zuständigkeit der Familienkasse Zentraler Kindergeldservice Magdeburg durch Vorstandsbeschluss der Bundesagentur für Arbeit (Nr.12/2022 vom 27.01.2022) nicht wirksam begründet worden ist (Az. 16 K 16111/23).

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