Die EU-Kommission veröffentlichte eine Mitteilung zur Bewältigung von Klimarisiken und Stärkung der Klimaresilienz innerhalb der EU. Grundlage dafür ist die kürzlich zuvor veröffentlichte Klimarisikobewertung der Europäischen Umweltagentur (EEA). Die Mitteilung enthält keine legislativen Maßnahmen, sondern Empfehlungen für die EU-Mitgliedstaaten, die Regierungsebenen, den Privatsektor und die Zivilgesellschaft.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese