Die EU-Kommission veröffentlichte eine Mitteilung zur Bewältigung von Klimarisiken und Stärkung der Klimaresilienz innerhalb der EU. Grundlage dafür ist die kürzlich zuvor veröffentlichte Klimarisikobewertung der Europäischen Umweltagentur (EEA). Die Mitteilung enthält keine legislativen Maßnahmen, sondern Empfehlungen für die EU-Mitgliedstaaten, die Regierungsebenen, den Privatsektor und die Zivilgesellschaft.
Veröffentlichung der Konsultationsvereinbarung vom 4. Juni 2025 über die Durchführung von Schiedsverfahren gemäß Artikel 24 Absatz 5 DBA-Japan
Die zuständigen Behörden Japans und der Bundesrepublik Deutschland haben mit diesem Schreiben festgelegt, wie das in Artikel 24 Absatz 5 des am 17. Dezember 2015