Die Erhebung von Lkw-Maut war im Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis zum 27. Oktober 2020 jedenfalls rechtswidrig, soweit in die Berechnung der Mautsätze Kosten für die Verkehrspolizei eingestellt wurden. Dies hat das VG Köln entschieden und die Bundesrepublik Deutschland zur Rückerstattung von Mautgebühren und zur Verzinsung des Erstattungsbetrags verpflichtet (Az. 14 K 6556/20).
Betriebsrentenanpassung – wirtschaftliche Lage – Prognose
Die Entscheidung der Commerzbank AG, die Betriebsrenten zum gebündelten Anpassungsstichtag 1. Juli 2022 nicht an den Kaufkraftverlust anzupassen, entsprach billigem Ermessen gemäß § 16 Abs.