Der BFH nimmt Stellung zu Fragen zur Zulässigkeit einer Aufrechnung mit Erstattungsansprüchen aus vorinsolvenzlicher Zeit (Az. VII R 60/20).
Rechtsfrieden statt Mietrechtsprozess: Vergleich nach Immobilienkauf
Ein Vergleich vor dem LG München II dürfte wohl dazu führen, dass ein Mieter in Hannover aufatmen und Weihnachten ohne Sorge vor Mieterhöhungen feiern kann