BFH: Geltendmachung der Energiepreispauschale durch Abgabe der Einkommensteuererklärung

Eine vom Arbeitgeber nicht ausgezahlte Energiepreispauschale ist vom Arbeitnehmer nicht gegenüber dem Arbeitgeber, sondern im Rahmen des Veranlagungsverfahrens für 2022 durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung geltend zu machen. So entschied der BFH (Az. VI S 24/23).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Streit um BMW-Felge

Eine Felge, die bei eBay als „Neu, aus Demontage“ verkauft wird, ist nicht gleichwertig mit einer neuen, vollkommen unbenutzten Felge. Dies entschied das AG München

Kapital für Wirtschaft und freie Berufe

Die Wirtschaft und insbesondere der Mittelstand sollen mit zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital unterstützt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung