Die Bundesregierung hat lt. Bitkom am 21.03.2024 mitgeteilt, dass beim vierten Bürokratieentlastungsgesetz kurzfristig nachgebessert wird und u. a. die Bedingungen des Arbeitsvertrages nicht mehr auf Papier an Beschäftigte ausgehändigt werden müssen, sondern einfach digital übermittelt werden können.
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür