Der Antrag einer Ärztin gegen die Streichung der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ aus der Weiterbildungsordnung der schleswig-holsteinischen Ärztekammer war bereits unzulässig, weil eine Verletzung eigener Rechte der Ärztin nicht in Betracht kam. Das hat das OVG Schleswig-Holstein entschieden (Az. 5 KN 9/21).
Konzept der Stadt Salzgitter zu Unterkunftskosten ist schlüssig
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass das Konzept der Stadt Salzgitter zur Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten keinen durchgreifenden Zweifeln unterliegt (Az. L 11 AS 472/24