BFH zur Differenzbesteuerung für Kunstgegenstände

Der BFH hatte zu klären, ob bei Anwendung der Differenzbesteuerung auf Lieferungen von Kunstgegenständen, die zuvor von Künstlern innergemeinschaftlich erworben wurden, die Steuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb die zu besteuernde Marge mindert (Az. XI R 22/23).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Corona-Infektion als Arbeitsunfall?

Auch Infektionen mit Krankheitserregern können Arbeitsunfälle sein und damit der gesetzlichen Unfallversicherung unterfallen. Welche Voraussetzungen dazu im Falle einer Corona-Infektion zu erfüllen sind, hatte nun

EU-Genehmigung für deutsche Condor-Hilfen nichtig

Das EuG erklärt den Beschluss der EU-Kommission für nichtig, mit dem zugunsten der Charter-Fluggesellschaft Condor eine Umstrukturierungsbeihilfe genehmigt wurde. Angesichts der Bedenken, die die Kommission