Geht eine rechtsverbindliche und eine Frist auslösende Erklärung innerhalb der Geschäftszeiten – in diesem Fall unstreitig bis 17 Uhr – im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) ein, ist von einer Kenntnisnahme auszugehen und die Frist beginnt zu laufen. Auf eine spätere tatsächliche Kenntnisnahme kommt es dann nicht mehr an, so das OLG Hamm (Az. 22 U 29/23). Das berichtet die BRAK.
„Dach und Fach-Klausel“: Kein Vorschussanspruch des Landes Hessen gegen Vermieter wegen großflächiger Innenputzschäden
Das mietende Land Hessen kann von der verklagten Vermieterin keinen Vorschuss zur Beseitigung von großflächigen Innenputzschäden verlangen. Die vertragliche sog. Dach und Fach-Klausel weise dem