Kapitalanleger-Musterverfahren sollen effektiver gestaltet werden. Doch ein erster Reformentwurf ließ unter anderem das Verhältnis zur Abhilfeklage für Verbraucher im Unklaren. Die von der BRAK geäußerte Kritik hat die Bundesregierung nun aufgegriffen.
Kein Schadensersatz für geplatzte Reifen
Auf einer unbefestigten Straße im Außenbereich muss mit Abbruchkanten am Straßenrand gerechnet werden. Die Gemeinde haftet daher lt. LG Flensburg nicht für geplatzte Reifen (Az.