Der für das Presserecht zuständige 6. Senat des OVG Berlin-Brandenburg hatte sich mit einem Auskunftsbegehren über Begnadigungen durch den Bundespräsidenten zu befassen (Az. 6 B 18/22).
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür