Gericht darf sich keine medizinische Sachkunde anmaßen

Wenn ein Gericht zwei Befunde (hier: die eines Arztes und einer Psychologin) übergeht, auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens verzichtet und dennoch die Einschränkung der Arbeitsfähigkeit aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen verneint, verletzt es das rechtliche Gehör. So entschied der BGH (Az. VI ZR 283/21). Darauf weist die BRAK hin.

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