Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Mietverhältnissen beschäftigen die Gerichte immer wieder. Aber kann ein ehemaliger Mieter eines Grundstücks Eigentümer der von ihm selbst auf dem Grundstück erstellten Anlagen/Einrichtungen (hier: Anlagen zur Stromversorgung) und kann er den Grundstückseigentümer nach Beendigung des Mietverhältnisses auf Unterlassung der Nutzung in Anspruch nehmen? Das LG Köln entschied, dass der geltend gemachte Anspruch weder aus Eigentum noch Besitz bestehe und ein mietvertragliches Wegnahmerecht verjährt sei (Az. 5 O 97/24).
Digitalisierung der Zwangsvollstreckung: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf
Das Zwangsvollstreckungsverfahren soll schneller und effizienter werden. Das sieht ein Gesetzentwurf des BMJV vor.