Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes

Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz soll reformiert und entfristet werden. Das sieht der von der Bundesregierung vorgelegte „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes“ (BT-Drucks. 20/10942) vor. Die Vorlage soll der Bundestag am 11.04.2024 in erster Lesung beraten.

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