Der Rechtsausschuss im Bundestag hat am 10.04.2024 den Weg für eine umfassende Änderung des Namensrechts freigemacht. Eheleute sollen danach künftig einen Doppelnamen führen können. Das soll auch für Kinder möglich sein, wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen.
Klage gegen Zurückweisung einer datenschutzrechtlichen Beschwerde
Das VG Magdeburg hat die Klage gegen die Zurückweisung der datenschutzrechtlichen Beschwerde abgewiesen, weil die vom Kläger gerügten DSGVO-Vorschriften keine individuellen Rechte begründen und bei