Der Rechtsausschuss im Bundestag hat am 10.04.2024 den Weg für eine umfassende Änderung des Namensrechts freigemacht. Eheleute sollen danach künftig einen Doppelnamen führen können. Das soll auch für Kinder möglich sein, wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen.
BFH zur allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens durch Bereitstellung einer Online-Plattform für Anliegen Dritter
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob eine „allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens“ i. S. des § 52 Abs. 2 Satz 1