BFH: Anwendung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes bei Schätzungen der Einnahmen

Der BFH hat seine Rechtsprechung zur Anwendung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes bei Schätzungen fortgeführt. Er befasste sich mit zahlreichen weiteren Einzelfragen in Bezug auf die Rechtmäßigkeit von Schätzungen in der Gastronomie (Az. X R 3/22).

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