Die Gewährung von Mehrleistungen nach dem SGB VII zu einer Witwen- und Halbwaisenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung schmälert nicht den beamtenrechtlichen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 2 C 6.23, 2 C 7.23, 2 C 8.23 und 2 C 9.23).
Gestaltung der Strategien von IAASB und IESBA für die Jahre 2028 bis 2031
Die WPK hat zur gemeinsamen Stakeholder-Umfrage zur Gestaltung der Strategien von IAASB und IESBA für die Jahre 2028 bis 2031 (Joint Stakeholder Survey: Shaping IAASB