Streit um maßgefertigten Acryltisch: Rücktritt wegen „Mangels“ unwirksam

Im Streit um die mangelfreie Anfertigung eines maßgefertigten Acryltisches erachtete das AG München den Rücktritt des Klägers vom Vertrag für unwirksam und wies die Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises in Höhe von 2.890 Euro ab (Az. 161 C 19921/20).

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Das AG München stellte klar, dass eine Aufklärung über gesundheitliche Risiken bei einer Kosmetik-Behandlung (hier: ein permanentes Lippen Make Up) bereits vor Vertragsabschluss erfolgen muss