Die WPK hat im Rahmen der Konsultation des IAASB zu begrenzten Änderungen aufgrund der geänderten PIE-Definition (Track 2) Stellung genommen.
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür