Die Errichtung von Kleinwindenergieanlagen ist ein im Außenbereich baurechtlich privilegiertes Vorhaben der Nutzung der Windenergie, auch wenn es nicht mittels Netzeinspeisung des erzeugten Stroms der öffentlichen Energieversorgung, sondern der Deckung des privaten Verbrauchs dient. So entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 1 A 10247/23).
BMF-Einführungsschreiben zur Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Alternativen Investmentfonds
Zur Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchstabe h UStG gilt dieses BMF-Schreiben (Az. III C 3 – S-7160-h / 22 / 10001