Das BAG entschied, dass ein Betriebsrat auch Bewerbungsunterlagen in digitaler Form akzeptieren muss. Er könne seine gem. § 99 Abs. 1 BetrVG erforderliche Zustimmung zur Einstellung eines neuen Mitarbeiters nicht deshalb verweigern, weil ihm die Bewerbungsunterlagen nicht in Papierform vorgelegt worden seien (Az. 1 ABR 28/22). Darauf weist die BRAK hin.
Strommarktreform: Rat der EU stimmt aktualisierten Regeln zu
Der EU-Ministerrat nahm am 21.05.2024 Pläne für die Reform des europäischen Strommarkts abschließend an. Auf dem Weg zu einer CO2-freien EU können Verbraucher in der