BGH bestätigt Amazons überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb

Der BGH hat die Feststellung des Bundeskartellamts bestätigt, dass Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. Erstmals hat der Kartellsenat damit in erster und letzter Instanz über eine Beschwerde gegen eine Feststellung nach § 19a Abs. 1 GWB entschieden (Az. KVB 56/22).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Bundesrat billigt Selbstbestimmungsgesetz

Das Gesetz zur Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag hat am 17.05.2024 den Bundesrat passiert. Das Gesetz tritt am 01.11.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt das