Das OVG Niedersachsen hat einen Bescheid aufgehoben, durch den das Zweite Juristische Staatsexamen der Klägerin für nicht bestanden erklärt wurde. Es lasse sich nicht nachweisen, dass ihr die amtlichen Lösungen bekannt gewesen seien (Az. 2 LB 69/18).
Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
Mit BMF-Schreiben vom 29.01.2026 wurden Regelungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) vom 31.01.2014, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 01.09.2025 geändert worden ist, geändert (Az.