Klage gegen Aberkennung des Zweiten Juristischen Staatsexamens erfolgreich

Das OVG Niedersachsen hat einen Bescheid aufgehoben, durch den das Zweite Juristische Staatsexamen der Klägerin für nicht bestanden erklärt wurde. Es lasse sich nicht nachweisen, dass ihr die amtlichen Lösungen bekannt gewesen seien (Az. 2 LB 69/18).

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