Die Corona-Überbrückungshilfen haben in Bayern vor allem viele kleine Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten und in den besonders durch die Pandemie betroffenen Branchen erreicht. Zu diesem Ergebnis kommt das ifo Institut in einer ersten Auswertung der Hilfen im Auftrag der IHK für München und Oberbayern.
Ermäßigter Steuersatz für Sudoku-Zeitschriften
Aufgrund des EuGH-Urteils C-375/24 hat das BMF festgelegt, dass Sudoku-Zeitschriften nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG in Verbindung mit Nr. 49 Buchst. b