Die Bundesregierung hat am 08.05.2024 den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen beschlossen. Das vorgeschlagene Gesetz betrifft Ehen, bei denen mindestens eine der beteiligten Personen bei Eheschließung noch nicht 16 Jahre alt war.
Bericht über die Sitzung am 28. November 2025
Die WPK informiert über die Sitzung vom 28.11.2025.