Keine Haftung des Taekwondo-Trainers für Schäden einer Schülerin nach Schlag im Wettkampftraining

Das LG München II hatte zu entscheiden, ob der Taekwondo-Trainer eines Sportclubs für Verletzungen seiner dreizehnjährigen Schülerin im Wettkampf-Training haftet (Az. 14 O 244/20).

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