Ein Gericht darf ein Rechtsmittel nicht wegen fehlender anwaltlicher Vertretung als unzulässig abweisen, wenn genau aus diesem Grund VKH beantragt wurde. Auf diese Entscheidung des BGH weist die BRAK hin (Az. XII ZB 506/23).
Keine Ansprüche aus der Veröffentlichung eines Berichts des Akteneinsichtsausschusses
Das OLG Frankfurt hat Ansprüche eines ehemaligen Bürgermeisters auf Geldentschädigung in Höhe von mindestens 50.000 Euro wegen der Veröffentlichung eines ihn betreffenden Berichts des Akteneinsichtsausschusses