Personen, die in einen Betrieb eingegliedert sind und dabei einem Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegen, sind abhängig beschäftigt und grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Das gilt auch für einen Piloten, der über kein eigenes Flugzeug verfügt und dessen Tätigkeit nach Übernahme eines Flugauftrages sich von der eines angestellten Flugzeugführers nicht wesentlich unterscheidet. So das LSG Hessen (Az. L 8 BA 65/21). Die hiergegen eingelegte Revision hat das BSG abgewiesen.
Bundesrat macht den Weg frei für mehr Verbraucherschutz bei Onlineverträgen
Verbraucherinnen und Verbraucher werden zukünftig bei Vertragsabschlüssen im Internet besser geschützt – der Bundesrat hat am 30.01.2026 das zugrundeliegende „Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und