Im Streit um Rückzahlungsansprüche aus einem Reisevertrag wies das AG München eine Klage auf Zahlung von 400,86 Euro ab (Az. 264 C 17870/23).
BFH: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs
Der BFH hatte zu entscheiden, ob lediglich eine Vertragsübernahme oder aber eine Vertragsaufhebung und damit eine Rückgängigmachung vorliegt, wenn bei einem Erwerbsvorgang die Käuferseite ausgetauscht