Das FG Münster entschied, dass die Familienkasse Zentraler Kindergeld Service in Magdeburg (ZKGS) für die Fallgruppe „Kind mit Behinderung“ zuständig ist. Der dies regelnde Vorstandsbeschluss der Bundesagentur für Arbeit 129/2022 vom 03.11.2022 sei hinreichend bestimmt und damit wirksam (Az. 8 K 1319/21 Kg).
Unternehmen ächzen weiter unterm Datenschutz
Datenschutz verursacht lt. Bitkom immer höhere Belastungen in deutschen Unternehmen. Aktuell haben praktisch alle Unternehmen (97 Prozent) hohen Aufwand mit dem Datenschutz, das sind noch