Der BGH hat entschieden, dass einem in Deutschland wohnhaften Verbraucher hinsichtlich über Fernkommunikationsmittel mit einem in der Schweiz ansässigen Unternehmen ohne Widerrufsbelehrung abgeschlossener „Kauf- und Dienstleistungsverträge“ über Teakbäume in Costa Rica ein Widerrufsrecht zusteht und dass dieses nicht zeitlich befristet ist (Az. VIII ZR 226/22).
Rat nimmt Paket „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ an
Der Rat der EU hat grünes Licht für eine Reihe von Rechtsakten gegeben, mit denen die Vorschriften der EU über die Mehrwertsteuer (MwSt) an das