Bei den jeweiligen Rechtsbeziehungen der sog. Sevakas handelt es sich um Arbeitsverhältnisse. Der Beklagte ist in den streitgegenständlichen Zeiträumen weder Religions- noch Weltanschauungsgemeinschaft gewesen. Daher besteht lt. LAG Hamm ein Anspruch auf Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns (Az. 6 Sa 1128/23, 6 Sa 1129/23, 6 Sa 1112/23).
BFH: Besteuerungsrecht für die Einkünfte eines Arbeitnehmers an Bord eines Schiffes im nationalen Seeverkehr
Der BFH entschied u. a., dass der Bundesrepublik Deutschland für Einkünfte eines dort ansässigen Arbeitnehmers, der an Bord eines Schiffes im nationalen Seeverkehr tätig ist,