Das OVG Berlin-Brandenburg hat die Bundesregierung verurteilt, das Klimaschutzprogramm 2023 um die erforderlichen Maßnahmen zu ergänzen, damit das Klimaschutzziel nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Klimaschutzgesetz für das Jahr 2030 erreicht, die in Anlage 2 zum Klimaschutzgesetz festgelegten sektorspezifischen Jahresemissionsmengen eingehalten sowie die Klimaschutzziele für den LULUCF-Sektor nach § 3a Abs. 1 Klimaschutzgesetz erreicht werden (Az. 11 A 22/21 und 11 A 31/22).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese