Das OVG Berlin-Brandenburg hat die Bundesregierung verurteilt, das Klimaschutzprogramm 2023 um die erforderlichen Maßnahmen zu ergänzen, damit das Klimaschutzziel nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Klimaschutzgesetz für das Jahr 2030 erreicht, die in Anlage 2 zum Klimaschutzgesetz festgelegten sektorspezifischen Jahresemissionsmengen eingehalten sowie die Klimaschutzziele für den LULUCF-Sektor nach § 3a Abs. 1 Klimaschutzgesetz erreicht werden (Az. 11 A 22/21 und 11 A 31/22).
Eng gefasste Änderungen von ISQMs, ISAs und ISRE 2400 (Revised)
Das International Auditing and Assurance Board (IAASB) hat am 1. September 2025, unmittelbar nach deren Bestätigung durch das Public Interest Oversight Board (PIOB), die eng