Das LAG Düsseldorf hatte über die Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Arbeitnehmers zu entscheiden, der sich weigerte, eine rote Arbeitsschutzhose zu tragen (Az. 3 SLa 224/24).
Bericht über die Sitzung am 28. November 2025
Die WPK informiert über die Sitzung vom 28.11.2025.