Wer in seiner Eigentumswohnung eine Kanzlei betreiben und darin auch wohnen will, darf seinen Mietern deswegen kündigen, so der BGH (Az. VIII ZR 286/22). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
BFH zur allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens durch Bereitstellung einer Online-Plattform für Anliegen Dritter
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob eine „allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens“ i. S. des § 52 Abs. 2 Satz 1